Energiefond
Die katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt, die anfallenden Kirchensteuermittel aus der Energiepreispauschale des Bundes unmittelbar den Menschen zukommen zu lassen, die von der Energiekrise besonders betroffen sind. Sie haben die Caritas damit beauftragt, den hierdurch entstandenen Energiefond zu betreuen und die Vergabe dieser Mittel vorzunehmen.
Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. In unseren Caritas Zentren Böblingen, Tübingen, Calw und Horb stehen die Mitarbeitenden bereit, um bei der Antragstellung zu unterstützen. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular. Zusätzlich zum Formular müssen die Rechnungen für Energie vorgelegt werden. Zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung für Strom oder Gas. Gleichzeitig muss das Einkommen des Haushalts durch Vorlage der Gehaltsabrechnung oder des Rentenbescheids oder einem anderen Nachweis belegt werden.
Für die Jahre 2022 bis 2024 können betroffene Haushalte jeweils einen Antrag stellen.
Hier das Wichtigste im Überblick:
- Unterstützt werden Ratsuchende mit niedrigen und mittleren Einkommen, die nicht im Bezug von staatlichen Leistungen (SGB II, SGB III plus ergänzend SGB II, SGB XII) stehen
- Die Mittel des Energiefonds können ausschließlich eingesetzt werden für die Bezuschussung von erhöhten Abschlagszahlungen - Differenz zum Vorjahr, Nachforderungen am Ende des Abrechnungszeitraums und die einmalige Beschaffung von Brennstoffen.
- Menschen mit vorgelagerten Sozialleistungen, wie Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach §6a BKGG, Ausbildungsförderung nach BAföG können trotz des Grundsatzes der Nachrangigkeit zu Sozialleistungen unterstützt werden,
- Die bewilligten Mittel werden den Energieversorgung oder Vermieter*innen vorrangig direkt überwiesen.
- Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Einzelfallhilfen aus dem Energiefonds (Energiebeihilfen) besteht nicht
Zur Terminvergabe setzen Sie sich bitte mit dem Caritas Zentrums Ihres Landkreises in Verbindung:
Böblingen: 07031 64 96-0
Tübingen: 07071 79 62-0
Calw: 07051 92 59-0
Horb: 07451 55 14-0
Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, füllen Sie bitte das Antragsformular im Vorfeld weitestgehend eigenständig aus.
Hier gelangen Sie zum Antragsformular.