Vererben
Liegt Ihnen die Arbeit der Caritas für Menschen in Not besonders am Herzen? Vielleicht sind es aber auch zum Beispiel benachteiligte Kinder und deren Familien, die Sie über Ihre Lebenszeit hinaus unterstützen möchten. Wir zeigen Ihnen welche Möglichkeiten es gibt, Ihr Anliegen in Ihrem Testament festzulegen.
Nur mit einem zu Lebzeiten verfassten Testament ist man sicher, dass alles nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen geregelt ist. Erbrechtliche Fragen spielen bei diesen Entscheidungen ebenso eine Rolle wie die Wahl der Zweckbindung. In Ihrem Testament legen Sie fest, wer der oder die Erben sind und verbinden es mit einem Vermächtnis. Das ist eine Auflage an den oder die Erben, die von Ihnen bestimmte Summe für einen bestimmten Zweck zu verwenden - ganz in Ihrem Sinne!
Auf unserer Internetseite www.caritas-testament.de finden Sie viele hilfreiche Tipps und Dokumente!